Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schauspielfotografie / Headshots / Porträts
für Angebote und Leistungen von Sven Serkis (nachfolgend „Fotograf“)
Stand: 23.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen im Bereich Schauspiel-/Porträtfotografie (z. B. Headshots, Sedcard-/Agenturporträts, Fotos für Castingplattformen und Social Media).
Abweichende Bedingungen des/der Kund*in gelten nur, wenn der Fotograf diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss, Leistungsumfang
Angebote des Fotografen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail) oder durch Terminbuchung/Annahme des Angebots durch den/die Kund*in.
Leistungsumfang, Preis, Ort, Dauer, Anzahl finaler Bilder, Retuscheumfang sowie ggf. vereinbarte Nutzungsrechte ergeben sich aus Angebot/Buchungsbestätigung bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
Der Fotograf bestimmt die künstlerische Gestaltung (Bildauffassung, Licht, Auswahl). Wünsche des/der Kund*in werden im Rahmen des vereinbarten Konzepts berücksichtigt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der/Die Kund*in stellt sicher, dass die notwendigen Voraussetzungen für das Shooting vorliegen (z. B. rechtzeitiges Erscheinen, Kleidung/Outfits, ggf. Zutritt/Erlaubnisse bei Locations, soweit vom Kunden gestellt).
Verspätungen des/der Kund*in können die Shootingzeit verkürzen, ohne dass sich das Honorar reduziert.
Der/Die Kund*in informiert den Fotografen rechtzeitig über besondere Anforderungen (z. B. Agenturvorgaben, zeitkritische Deadlines, Sperrvermerke, sensible Verwendungszwecke).
4. Terminverschiebung, Stornierung, Ausfallhonorar
Kostenfreie Absage bis 7 Tage vorher: Der/Die Kund*in kann einen vereinbarten Shooting-Termin bis 7 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei in Textform (E-Mail genügt) absagen.
Absage weniger als 7 Tage vorher – einmalig kostenfrei verschieben: Bei einer Absage weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin kann der Termin nach Absprache einmalig kostenfrei verschoben werden. Der Ersatztermin muss innerhalb von 90 Tagen ab dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen.
Absage weniger als 7 Tage vorher ohne Verschiebung: Erfolgt weniger als 7 Tage vor dem Termin eine endgültige Absage ohne Vereinbarung eines Ersatztermins, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Shootingpreises fällig.
Absage am Vortag / am Tag / No-Show: Erfolgt die Absage am Vortag oder am Shootingtag oder erscheint der/die Kund*in nicht, ist der volle Shootingpreis (100%) fällig.
Abbruch: Bricht der/die Kund*in das Shooting aus Gründen ab, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, gilt dies als Absage am Shootingtag (100%).
Dem/Der Kund*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Bildauswahl, Lieferung, Mängelanzeige
Sofern vereinbart, stellt der Fotograf dem/der Kund*in eine Auswahl (z. B. Online-Galerie) zur Verfügung. Die Auswahl der final zu bearbeitenden Bilder erfolgt durch den/die Kund*in innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, sofern nicht anders vereinbart.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der finalen Dateien in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen.
Geschmackliche/ästhetische Vorstellungen (z. B. „ich gefalle mir nicht“) stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Stil und Umfang entspricht.
6. Honorare, Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen
Es gilt das vereinbarte Honorar. Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Locationmieten, Visagistik, Requisiten, besondere Produktionskosten) werden – sofern vereinbart – zusätzlich berechnet.
Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Anzahlung/Reservierungsgebühr: Der Fotograf ist berechtigt, im Einzelfall zur Terminreservierung eine Anzahlung/Reservierungsgebühr zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit werden vorab mitgeteilt. Eine geleistete Anzahlung wird mit dem Endbetrag verrechnet.
Bis zur vollständigen Zahlung werden keine Nutzungsrechte eingeräumt (siehe Ziff. 8).
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften (insb. Verzugszinsen).
7. Daten, Rohdaten, Archivierung
Rohdaten (RAW) und nicht ausgewählte Aufnahmen werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Der/Die Kund*in ist für die eigene Datensicherung der gelieferten Dateien verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung durch den Fotografen wird nicht geschuldet.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte des Kunden
Der Fotograf bleibt Urheber der Fotos.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der/die Kund*in ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Eigenwerbung als Schauspielerin/Künstlerin. Dazu gehören insbesondere:
Sedcard/Portfolio (print & digital),
Agenturprofile und Castingplattformen,
persönliche Website,
Social-Media-Profile und Posts zur Darstellung der eigenen Person,
Bewerbungen und Eigen-PR (z. B. Pressemappe/EPK) soweit es um die eigene Personendarstellung geht.
Erlaubte Nutzung durch Dritte im Auftrag des Kunden: Die Nutzung durch Agentur/Management im Rahmen der Darstellung/Vertretung des/der Kund*in ist umfasst.
Nicht umfasst (separate Lizenz erforderlich): Jede weitergehende Nutzung – insbesondere kommerzielle Werbung für Produkte/Dienstleistungen, Kampagnen, Produkt-/Markenwerbung, Cover/Plakatierungen, Merch, Weiterverkauf/Lizenzierung an Dritte oder Nutzung durch Medien/Redaktionen ohne gesonderte Vereinbarung – bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
Bearbeitung/Filter: Verfremdende Bearbeitungen (z. B. KI-Umarbeitungen, starke Beauty-Filter, Composings, Montage, Retusche durch Dritte mit veränderndem Charakter) sind ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Zulässig sind technisch notwendige Anpassungen (z. B. Zuschnitt/Format, Skalierung), sofern keine Entstellung des Werkes erfolgt.
Urhebervermerk: Soweit üblich und zumutbar (insb. bei Social Media), soll eine Urhebernennung erfolgen (z. B. „Foto: Sven Serkis“ oder Tag/Link). Für rein interne Bewerbungen/Casting-Uploads, bei denen eine Nennung praktisch unüblich ist, kann darauf verzichtet werden, sofern nicht anders vereinbart.
9. Eigenwerbung des Fotografen (Opt-out)
Der Fotograf ist berechtigt, ausgewählte Bilder zu Zwecken der Eigenwerbung/Referenz zu verwenden (z. B. Website/Portfolio, Social Media, Print-Portfolio, Ausstellungen, Vorträge, Wettbewerbe).
Widerspruch: Der/Die Kund*in kann dieser Nutzung spätestens bis zur Bildabnahme (oder spätestens bis zur Lieferung der finalen Dateien) in Textform (E-Mail genügt) widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt eine Veröffentlichung zu Eigenwerbezwecken für die betreffenden Bilder.
10. Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Outfits, Requisiten) haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der/Die Kund*in ist dafür verantwortlich, dass durch die beabsichtigte Nutzung (insbesondere in Verbindung mit Texten, Kontexten, Veröffentlichungszusammenhängen) keine Rechte Dritter verletzt werden.
11. Ausfall durch den Fotografen / höhere Gewalt
Kann der Fotograf den Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, informiert er den/die Kund*in unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Bereits geleistete Zahlungen werden wahlweise erstattet oder auf den Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Unberechtigte Nutzung
Nutzt der/die Kund*in Bildmaterial außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte oder vor vollständiger Zahlung, kann der Fotograf die Nutzung untersagen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Der Fotograf kann in diesem Fall insbesondere eine angemessene Lizenzgebühr nach marktüblicher Vergütung geltend machen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der/die Kund*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.